Artikel zum Themenbereich:  Volksbegehren

Am 25. Jänner 2021 endete der Eintragungszeitraum für die Volksbegehren "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN", "FÜR IMPF-FREIHEIT" und "Ethik für ALLE".
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

25.01.2021, 20:15 Uhr

Volksbegehren

Ergebnisse der Volksbegehren "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN", "FÜR IMPF-FREIHEIT" und "Ethik für ALLE"

Am 25. Jänner 2021, 20 Uhr, endete der Eintragungszeitraum für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN", "FÜR IMPF-FREIHEIT" und "Ethik für ALLE".

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Die Eintragungsfrist für drei Volksbegehren startet am 18. Jänner 2021.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

18.01.2021, 00:00 Uhr

Volksbegehren

Eintragungszeitraum für drei Volksbegehren startet

Für drei Volksbegehren kann vom 18. bis 25. Jänner 2021 im Rahmen des Eintragungsverfahrens unterschrieben werden. Das Innenministerium richtet ein Call Center unter 0800 20 22 20 ein. Es besteht auch die Möglichkeit zur Online-Unterschrift.

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Ende der Volksbegehren: "Asyl europagerecht umsetzen", EURATOM-Ausstieg Österreichs", "Smoke – JA", "Smoke – NEIN" und "Klimavolksbegehren".
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

29.06.2020, 20:15 Uhr

Volksbegehren

Ergebnisse der Volksbegehren

Am 29. Juni 2020, 20 Uhr, endete der Eintragungszeitraum für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen "Asyl europagerecht umsetzen", "EURATOM-Ausstieg Österreichs", "Smoke – JA", "Smoke – NEIN" und "Klimavolksbegehren".

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Zu Fragen im Zusammenhang mit der Eintragung für ein Volksbegehren steht das Call Center des Innenministeriums zur Verfügung.
Foto: ©  BMI/Alexander Tuma

16.06.2020, 10:00 Uhr

Volksbegehren

Eintragungsfrist für fünf Volksbegehren startet

Für fünf Volksbegehren kann vom 22. bis 29. Juni 2020 im Rahmen des Eintragungsverfahrens unterschrieben werden. Das Innenministerium richtet ein Call Center unter 0800 20 22 20 ein. Es besteht auch die Möglichkeit zur Online-Unterschrift.

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Das Call Center des Innenministeriums ist am 15. November 2019 sowie vom 18. bis 25. November 2019 unter 0800 20 22 20 erreichbar.
Foto: ©  BMI/Alexander Tuma

15.11.2019, 07:00 Uhr

Volksbegehren

Eintragungszeitraum für Volksbegehren "Bedingungsloses Grundeinkommen" startet am 18. November 2019

Das Volksbegehren "Bedingungsloses Grundeinkommen" kann online sowie in jeder beliebigen Gemeinde vom 18. bis 25. November 2019 unterschrieben werden. Das Innenministerium richtet dafür Call Center unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 22 20 ein.

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